Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

Die Heidelberger Recherchen GmbH, im Folgenden HEIDELBERGER RECHERCHEN genannt, ist spezialisiert auf Recherchedienstleistungen für gewerbliche Kunden und erteilt hierfür Wirtschaftsinformationen über Firmen, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Auskünfte über Privatpersonen.

HEIDELBERGER RECHERCHEN bietet ihren Auftraggebern (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) insbesondere Adress- und Vollstreckungs-Recherchedienstleistungen an.

Voraussetzung Kunden

Das Angebot der HEIDELBERGER RECHERCHEN im Rahmen der Adress- und Vollstreckungsauskunft richtet sich nur an gewerbliche Anbieter, die mit einem „berechtigten Interesse“ einen Rechercheauftrag verfolgen. Aufträge von Verbrauchern sowie Rechercheaufträge im privaten Bereich sind ausgeschlossen. Privatpersonen, die sich für solche Dienstleistungen interessieren, sind gehalten, sich an ihren Rechtsanwalt zu wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann der Anwalt die HEIDELBERGER RECHERCHEN mit einer Rechercheauskunft beauftragen.

Jeder Kunde muss gegenüber HEIDELBERGER RECHERCHEN ein berechtigtes Interesse an der Ermittlung der Daten darlegen. Auf Nachfrage von HEIDELBERGER RECHERCHEN müssen die berechtigten Interessen hinreichend konkret durch den Kunden belegt werden. Hierfür müssen auf Anfrage auch entsprechende Belege durch den Kunden bereitgestellt werden. Ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis personenbezogener Informationen Dritter kann nur insoweit vorliegen, als die Kenntnis dieser Daten für die vom Kunden verfolgten rechtmäßigen Ziele und Zwecke erforderlich sind. Ein berechtigtes Interesse ist beispielsweise gegeben, wenn der Kunde in einer Vertragsbeziehung zu der zu ermittelnden Person steht oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche verfolgt werden. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit der Angaben zum berechtigen Interesse gegenüber HEIDELBERGER RECHERCHEN.

HEIDELBERGER RECHERCHEN behält sich eine Ablehnung von Aufträgen aufgrund unzureichender Interessen des Kunden ausdrücklich vor.
Der Kunde verzichtet gegenüber HEIDELBERGER RECHERCHEN auf die Bekanntgabe der Informationsquellen, sofern die Offenlegung der Quellen nicht ausdrücklicher Gegenstand der Beauftragung ist.

Freistellung

Der Kunde haftet allein für die Richtigkeit und das Bestehen eines berechtigten Interesses für die Ermittlung von Informationen durch HEIDELBERGER RECHERCHEN.

Der Kunde stellt – unbeschadet sonstiger Rechte – im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden (z. B. bei Nichtbestehen eines berechtigten Interesses) HEIDELBERGER RECHERCHEN von jedweder Haftung gegenüber Dritten frei. Hierzu zählen auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Vertragsabschluss

Grundlagen für den Vertrag sind die individuell vereinbarten Preise und Leistungsbeschreibungen. Im Zweifel gilt die allgemeine Leistungsbeschreibung auf der Website von HEIDELBERGER RECHERCHEN (www.heidelberger-recherchen.de).

Die Beauftragung einer Recherche durch einen Kunden stellt zunächst nur ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. HEIDELBERGER RECHERCHEN wird den Kunden nach Prüfung des Sachverhalts über die Durchführung des Auftrages mündlich oder schriftlich informieren (Annahme). Im Falle einer bestehenden Vertragsbeziehung (z.B. Rahmenvertrag) entfällt diese Information.

Preise und Fälligkeit

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland, sofern nicht bereits ausdrücklich angegeben. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum sofort und ohne Abzüge fällig.

Im Fall des Verzugs des Kunden ist HEIDELBERGER RECHERCHEN zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechtigt.

Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen durch den Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zugangsbeschränkung bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HEIDELBERGER RECHERCHEN berechtigt, den Kunden-Login-Bereich und die dazugehörigen Zugriffsberechtigungen zu sperren. Die Lieferung von Rechercheergebnissen kann bis zur vollständigen Zahlung durch die HEIDELBERGER RECHERCHEN ausgesetzt werden.

Auftragsdurchführung Datenaustausch

Rechercheaufträge können über das elektronische Auftragsformular auf der Website oder über den Kunden-Login-Bereich eingestellt werden. Die Übermittlung der Daten ist über ein SSL-Zertifikat technisch gesichert.

Auf Wunsch können Aufträge auch mittels Fax, Post oder E-Mail übermittelt werden. In diesen Fällen ist der Kunde für die Sicherheit der Datenübermittlung allein verantwortlich.

Der Kunde stellt sicher, dass nur jeweils berechtigte Datenbanknutzer Zugriff auf die Datenbank nehmen können. Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, dass mit seinen Login-Daten (Zugang und Passwort) kein Missbrauch betrieben wird. Insbesondere ist er ohne ausdrückliche Genehmigung von HEIDELBERGER RECHERCHEN nicht berechtigt, den Code an Dritte weiterzugeben.

Im Falle eines Missbrauchs der Login-Daten ist HEIDELBERGER RECHERCHEN unverzüglich zu informieren. Nach Sperrung des Zugangs werden dem Kunden neue Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

Datenschutz

HEIDELBERGER RECHERCHEN speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung.

HEIDELBERGER RECHERCHEN gewährleistet einen technischen und organisatorischen Datenschutz im Sinne der EU-DSGVO. Alle Mitarbeiter sind zudem auf das Datengeheimnis gemäß der EU-DSGVO verpflichtet. Es ist jedem Mitarbeiter untersagt, personenbezogene Informationen des Kunden unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

Weitere Informationspflichten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von HEIDELBERGER RECHERCHEN einsehbar.

Rechercheergebnisse

HEIDELBERGER RECHERCHEN bietet keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Rechercheergebnisse und Wirtschaftsinformationen. Darüber hinaus kann die Einsichtnahme in behördliche und andere Register ebenfalls nicht vollständig gewährleistet werden. HEIDELBERGER RECHERCHEN steht zudem nicht dafür ein, dass der Kunde aufgrund der Auskünfte bestimmte Ergebnisse erzielen kann.

Auftragsdatenverabeitung

Bei der Erfüllung der beauftragten Adress- und Vollstreckungs-Recherchedienstleistungen verarbeitet HEIDELBERGER RECHERCHEN gegebenenfalls personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, indem HEIDELBERGER RECHERCHEN bestimmte Daten über eine natürliche Person oder ein Unternehmen ermittelt und diese Daten an den Kunden übermittelt.

Zweck der beauftragten Verarbeitung ist abhängig von der beauftragten Recherchedienstleistung die Ermittlung von personenbezogenen Daten für:

a. die Durchsetzung einer Forderung, das Auffinden von Erben sowie die Bonitätsprüfung von Firmen und Privatpersonen;
b. die Kontaktaufnahme wegen Kaufanfragen oder Anfragen bzgl. der werblichen Nutzung eines Grundstücks.

Abhängig von der beauftragten Recherchedienstleistung verarbeitet HEIDELBERGER RECHERCHEN Adress- und Kontaktdaten von

a. Schuldner, Erben oder Geschäftspartnern;
b. Grundstückseigentümern oder Hausverwaltungen.

HEIDELBERGER RECHERCHEN verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Ist die HEIDELBERGER RECHERCHEN der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten verstößt, weist sie den Kunden unverzüglich darauf hin. HEIDELBERGER RECHERCHEN ist berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung oder Änderung der Weisung durch den Kunden auszusetzen.

Soweit HEIDELBERGER RECHERCHEN durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem HEIDELBERGER RECHERCHEN unterliegt, verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten auch ohne Weisung des Kunden zu verarbeiten, teilt HEIDELBERGER RECHERCHEN dem Kunden den Grund der Verarbeitung und die entsprechenden rechtlichen Anforderungen rechtzeitig vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

HEIDELBERGER RECHERCHEN gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

HEIDELBERGER RECHERCHEN ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, um ein dem Risiko der Verarbeitung angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Auf Anfrage stellt HEIDELBERGER RECHERCHEN dem Kunden eine Übersicht dieser Maßnahmen zur Verfügung.

HEIDELBERGER RECHERCHEN darf Dienste weiterer Auftragsverarbeiter in Anspruch nehmen, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Kunden auszuführen. HEIDELBERGER RECHERCHEN informiert den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Kunde die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Sofern der Kunde keine Einwände gegen neue Auftragsverarbeiter innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über den neuen Unterauftragnehmer erhebt, gilt die Änderung als durch den Kunden genehmigt.

HEIDELBERGER RECHERCHEN legt weiteren Auftragsverarbeitern im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auf, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Hierbei werden insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.

HEIDELBERGER RECHERCHEN unterstützt den Kunden auf zumutbare Weise mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel 3 DSGVO benannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.

HEIDELBERGER RECHERCHEN unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der HEIDELBERGER RECHERCHEN zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.

HEIDELBERGER RECHERCHEN hat nach Abschluss der Erbringung der Recherchedienstleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben und löscht vorhandene Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

HEIDELBERGER RECHERCHEN stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der hier niedergelegten Pflichten zur Verfügung.

HEIDELBERGER RECHERCHEN ermöglicht Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer, der nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu HEIDELBERGER RECHERCHEN steht, durchgeführt werden, und trägt zu diesen bei. Der Kunde hat HEIDELBERGER RECHERCHEN rechtzeitig (in der Regel mindestens vier Wochen vorher) über alle mit der Durchführung der Kontrolle zusammenhängenden Umstände zu informieren. Der Kunde darf in der Regel eine Kontrolle pro Kalenderjahr durchführen. Hiervon unbenommen ist das Recht des Kunden, weitere Kontrollen im Fall von besonderen Vorkommnissen durchzuführen.

Haftung

HEIDELBERGER RECHERCHEN haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust des Passwortes oder Zugriffsberechtigungen entstehen. Hieraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. HEIDELBERGER RECHERCHEN haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Kundenbereichs.

Im Übrigen haftet HEIDELBERGER RECHERCHEN gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur in folgendem Umfang:

Die Haftung bei Vorsatz des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen und aus Garantie ist unbeschränkt.

Bei grober Fahrlässigkeit von HEIDELBERGER RECHERCHEN, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, haftet HEIDELBERGER RECHERCHEN gegenüber Unternehmern unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

HEIDELBERGER RECHERCHEN haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In sonstigen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von HEIDELBERGER RECHERCHEN für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit die Haftung von HEIDELBERGER RECHERCHEN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HEIDELBERGER RECHERCHEN.

Änderung dieser AGB

HEIDELBERGER RECHERCHEN ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit unvorhersehbare Änderungen, welche weder durch HEIDELBERGER RECHERCHEN veranlasst und auf die HEIDELBERGER RECHERCHEN auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße stören. Ebenso ist HEIDELBERGER RECHERCHEN zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort ist Heidelberg.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck, den die Vertragsparteien mit Abschluss des Vertrags verfolgen, am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten ausschließlich die AGB der HEIDELBERGER RECHERCHEN.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heidelberger Recherchen GmbH,
Stand Oktober 2019

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